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BBK 1/2011 S. 12

Sozialversicherung | Grenzwerte 2011


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Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze KV
49.500 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze KV
44.550 €
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Gesetzliche KV und PV
3.712,50 €/Monat, 44.550 €/Jahr
Gesetzliche RV und AV West/Ost
5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr /
4.800 €/Monat, 57.600 €/Jahr
Knappschaftliche RV West/Ost
6.750 €/Monat, 81.000 €/Jahr /
5.900 €/Monat, 70.800 €/Jahr
Bezugsgröße
Gesetzliche KV und PV
2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr
Gesetzliche RV und AV West/Ost
2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr / 2.240 €/Monat, 26.880 €/Jahr
Einkommensgrenze Familienversicherung
Regelfall
365 € mtl.
Bei geringfügig entlohnter Beschäftigung
400 € mtl.
Geringfügigkeitsgrenzen
Gren...