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BFH 10.06.2010 IV R 66/07, BBK 1/2011 S. 13

Bilanzierung | Abspaltung von Milchlieferrechten

Bereits verkaufte Milchlieferrechte können nicht nachträglich vom Buchwert des Grund und Bodens abgespalten werden, um hierdurch eine Gewinnminderung zu erzielen.