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FG Sachsen-Anhalt 03.11.2010 3 K 1350/03, BBK 12/2011 S. 562

Bilanzierung | Rückstellung für Urlaubsabgeltung

Rückstellungen für Urlaubsabgeltungen sind als vGA anzusehen, wenn die Geschäftsführer-Anstellungsverträge für eine Abfindung des Urlaubsanspruchs eine betriebliche Notwendigkeit des Urlaubsverzichts vorsehen und betriebliche Gründe für die Nichtwahrnehmung der Urlaubsansprüche nicht vorgetragen werden oder nicht feststellbar sind.

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