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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 02-03 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

Mit dem JStG 2010 war der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Immobilien ab neu geregelt worden (Beseitigung des sog. Seeling-Effekts). Ein Vorsteuerabzug ist bei neu angeschafften oder neu gebauten Immobilien seither nur noch möglich, soweit die bezogenen Leistungen auf die Verwendung des Grundstücks für das Unternehmen entfallen. Das BMF hat zur Anwendung der Neuregelung anhand umfangreicher Praxisbeispiele Stellung genommen.

Track 02 | Umfang des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken

Vergleichsweise zügig hat jetzt das Bundesfinanzministerium Stellung genommen zur Neuregelung des Vorsteuerabzugs ab dem Jahr 2011 bei gemischt genutzten Grundstücken. Sehen wir uns das BMF-Schreiben in den nächsten Minuten doch etwas genauer an.

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 war der sogenannte Seeling-Effekt beseitigt worden. Der deutsche Gesetzgeber setzte die entsprechenden Vorgaben der EU in nationales Recht um. Von der Neuregelung des Vorsteuerabzugs sind betriebliche Grundstücke betroffen, die teilweise privat genutzt werden – oder zu anderen Zwecken, die außerhalb des Unternehmens liegen. Die Neuerung ist nur bei Gebäud...