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BBK Nr. 15 vom Seite 726

Zulässigkeit einer Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG

Steueroptimierung durch Wahlrechtsausübung

Dieter Grützner

[i]Kolbe, Bilanzberichtigung und -änderung nach § 4 Abs. 2 EStG, BBK 24/2008 S. 1293, NWB GAAAD-00336Mit der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten in der Steuerbilanz soll die ertragsteuerliche Belastung minimiert werden. Ausgangspunkt ist die Einschätzung der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung zu erwartenden steuerlichen Folgen – sowohl für das maßgebende Wirtschaftsjahr als auch für die Zukunft. Erweist sich diese Einschätzung nachträglich aufgrund der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse oder aber späterer Erkenntnisse, z. B. durch eine steuerliche Betriebsprüfung, als nicht vorteilhaft, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer anderweitigen Wahlrechtsausübung. Aus den verschiedensten Gründen hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit in § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG lediglich im Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung zugelassen.

I. Der Begriff der Änderung in § 4 Abs. 2 EStG

[i]Voraussetzung: Nicht bestandskräftige VeranlagungNach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG darf der Steuerpflichtige eine Bilanz auch nach ihrer Einreichung beim Finanzamt ändern, soweit sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften dieses Gesetzes nicht entspricht. Voraussetzung ist, dass die Veranlagung oder Gewinnfeststellung, der diese Bilanz zugrunde liegt, noch nach verfahrensrechtlichen Vorschriften änderbar ...