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BBK Nr. 2 vom Seite 111 Fach 30 Seite 707

Gründungsbilanzen

I. Sachverhalt

1. A und B gründen eine OHG. A legt 30 000 DM bar ein. B leistet eine Bareinlage in Höhe von 10 000 DM und legt einen Lieferwagen zum Teilwert von 20 000 DM sowie Waren im Wert von 10 000 DM ein.

2. A und B gründen eine KG. A ist Vollhafter, B ist Teilhafter. A legt 30 000 DM bar und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung (BuGA) zum Teilwert von 20 000 DM ein. B legt 20 000 DM in bar ein, und zwar 10 000 DM sofort und weitere 10 000 DM nach drei Monaten.

3. A, B und C gründen eine GmbH. A beteiligt sich mit 40 000 DM, B mit 30 000 DM und C mit 20 000 DM.

A legt einen Lieferwagen zum Teilwert von 20 000 DM und 20 000 DM in bar ein. Von der Bareinlage zahlt A im Zeitpunkt der Gründung zunächst nur 10 000 DM ein.

B legt ein Patent zum Teilwert von 10 000 DM und 15 000 DM bar ein. Den Restbetrag will er in einem halben Jahr auf das Bankkonto der GmbH einzahlen.

C zahlt sofort 15 000 DM ein. Den Restbetrag will er später auf das Bankkonto der GmbH überweisen. Für Gründungsaufwendungen wurden 10 000 DM überwiesen.

4. Fünf Kaufleute gründen eine AG. Das Grundkapital soll 1 000 000 DM betragen...