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PiR Nr. 2 vom Seite 58

Streichung der aktivierten Entwicklungskosten im Rahmen der Bilanzanalyse?

Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

In Anlehnung an IAS 38 wurde durch das BilMoG ein Wahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens kodifiziert. Es stellt sich die Frage, wie die hierbei aktivierten Entwicklungskosten im Rahmen der Bilanzanalyse (Strukturbilanz) zu behandeln sind.

Pro Dr. Andreas Haaker

Zunächst ein kleines Zahlenbeispiel zur Verdeutlichung der Problematik hinsichtlich der Vergleichbarkeit:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bilanz zum 31. 12. ohne Aktivierung
GoF
10
Gez. Kap.
20
EK-Quote
33,3 %
Immat. VG
0
Gewinn-RL
10
FK-Quote
66,7 %
Sachanlagen
100
20
DG A = EK/AV
45,5 %
UV
40
Fremdkapital
100
AV/UV
275,0 %
150
150
FK/EK
200,0 %


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bilanz zum 31. 12. mit Aktivierung
GoF
10
Gez. Kap.
20
EK-Quote
51,2 %
Immat. VG
50
Gewinn-RL
70
FK-Quote
48,8 %
Sachanlagen
100
15
DG A = EK/AV
65,6 %
UV
45
Fremdkapital
100
AV/UV
355,6 %
205
205
FK/EK
95,2 %

Die obere Bilanz zeigt dabei ein verkürztes Bilanzbild ohne Ak-tivierung von Entwicklungskosten und stellt dieses einer an-sonsten identischen Bilanz gegenüber, in der das Aktivierungswahlrecht genutzt wurde (unten). Die exemplarische Ermittlung einiger ausgewählter Kennzahlen verdeutlicht die Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit der beiden Jahresabschlüsse. Obgleich d...

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