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BFH 27.10.2011 VI R 71/10, BBK 4/2012 S. 156

Häusliches Arbeitszimmer | Mittelpunkt der Tätigkeit

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit, können die Kosten dieses Zimmers unbegrenzt vom Arbeitgeber erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten angesetzt werden . Der BFH hat festgestellt, dass sich dieser Mittelpunkt anhand der für die Berufsausübung wesentlichen und prägenden Tätigkeiten entscheidet . In den aktuellen Urteilsfällen waren ein Hochschulprofessor und ein Richter zwar vorwiegend in ihrem häuslichen Arbeitszimmer tätig. Der qualitative Mittelpunkt ihrer Tätigkeit lag aber im Vorlesungssaal oder bei Gericht. So schied die Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers aus. vom - VI R 13/11

Zum Thema:
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