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BFH 12.10.2011 VIII R 30/09, StuB 4/2012 S. 160

Einkommensteuer | Umschuldung eines durch Kapitallebensversicherungen abgesicherten Darlehens

Dient ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, dazu, ein bereits früher zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts aufgenommenes Darlehen umzuschulden, so ist das i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2002 schädlich, wenn die Valuta des Umschuldungsdarlehens höher ist als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens und der übersteigende Betrag zur Einzahlung auf einen Bausparvertrag verwendet wird, der eine Verzinsung des Bausparguthabens vorsieht (Bezug: § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2002). S. 161

Praxishinweise

Damit schloss sich der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung in dem NWB IAAAA-83363 (BStBl 2000 I S. 1118, Rn. 43) an. Danach ist eine Umschuldung eines Darlehens, zu dessen ...