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IWB 11/2002

Polen; | Gesetzentwurf über die Investitionsförderung

Das Gesetz über die Investitionsförderung soll Grundsätze und Formen der finanziellen Förderung von Unternehmen regeln, die Investitionen tätigen oder Arbeitsplätze schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass die Förderung erteilt werden kann, wenn der Investitionswert mindestens Euro 10 000 000 beträgt oder der Investitionswert mindestens Euro 500 000 beträgt und die Investition den Ausbau oder die Modernisierung eines Unternehmens zum Gegenstand hat, welches zum Erhalt von mindestens 100 bzw. in speziellen Gebieten 50 Arbeitsplätzen für die Dauer von mindestens 5 Jahren beträgt, oder das in Folge der Investition 20 neue Arbeitsplätze für mindestens 5 Jahre schafft. Außerdem kann die Förderung erteilt werden, wenn die Investition zur Verbesserung des Umweltzustands beiträgt. Die finanzielle För...