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NWB-EV Nr. 6 vom Seite 198

Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen eines LuF-Betriebs

Bewertung unter Berücksichtigung der ErbStR 2011

Ingo Krause und Mathias Grootens

Der für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ermittelnde Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach § 160 Abs. 1 BewG den Wert des Wirtschaftsteils, der Betriebswohnungen und des Wohnteils. Die Bewertung wird jeweils getrennt durchgeführt. Die Summe der Werte für den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil ergibt gem. § 168 Abs. 1 BewG den Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Die Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen nach damaliger Rechtslage wurde bereits umfassend dargestellt und Regelungslücken aufgezeigt (s. Krause/Grootens, Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen eines LuF-Betriebs, /2010 S. 203). Im Rahmen der Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 (ErbStR 2011) und der entsprechenden Hinweise (ErbStH 2011) vom sind diese Lücken teilweise geschlossen und ergänzende Regelungen zur Bewertung von Wohnteil und Betriebswohnungen aufgenommen worden. In diesem Folgebeitrag zeigen wir nun die Neuerungen auf und kommentieren diese. Ferner weisen wir auf weiterhin bestehende Regelungslücken und durch die Vereinfachungen entstehenden Bewertungsunschärfen hin.

In der NWB Datenbank ist unter ein ausführliches Berechnungsbeispiel aufrufbar.