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BFH 02.07.2012 III B 243/11, NWB 36/2012 S. 2898

Einkommensteuer | Zum Betriebsausgabenabzug für eine Arbeitsecke

Der BFH hatte über eine Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die unterschiedliche finanzgerichtliche Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine sog. Arbeitsecke zu entscheiden. Im Streitfall lehnte der die Zulassung der Revision ab, da er weder eine Divergenz zur Entscheidung des NWB LAAAD-87413) noch zur Entscheidung des Großen Senats zur Aufteilung von gemischt veranlassten Aufwendungen (, BStBl 2010 II S. 672) erkennen konnte. Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Bei seiner Gewinnermittlung berücksichtigte er u. a. anteilige Mietaufwendungen als Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, deren Berücksichtigung das Finanz...