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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 20 | Vermietung: Abgeltungszahlungen für dingliches Wohnrecht als Werbungskosten

Der BFH muss entscheiden, ob ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist, wenn ein Steuerpflichtiger eine mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vermietet und dafür die Mietkosten für eine andere Wohnung des dinglich Nutzungsberechtigten übernimmt. Das FG Hessen hatte dies in erster Instanz bejaht.

Sind die Abgeltungszahlungen für ein dingliches Wohnrecht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar? Das muss der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen entscheiden.

Im Streitfall hatten die betagten Eltern ihrem Sohn ein Haus unentgeltlich im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Im Gegenzug ließen sie sich ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht einräumen. Dieses wurde auch in das Grundbuch eingetragen. Aus Alters- und Gesundheitsgründen bezogen die Eltern später dann eine seniorengerechte Wohnung. Der Sohn übernahm die Miete. Das frei gewordene Haus vermietete er.

Der Sohn machte die übernommene Miete für seine Eltern als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab. Das Hessische Finanzgericht erkannte hingegen die Ab...