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BBK Nr. 20 vom Seite 926

Brauchen selbständige Bilanzbuchhalter Allgemeine Geschäftsbedingungen? (Teil 2)

Rechtsgrundlagen der Selbständigkeit

Johannes Hofele

[i]Hofele, Brauchen selbständige Bilanzbuchhalter Allgemeine Geschäftsbedingungen? (Teil 1), BBK 19/2012 S. 883 NWB EAAAE-18094 Was sollten selbständige Buchhalter über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wissen? Im ersten Teil des Beitrags in der letzten BBK-Ausgabe wurde gezeigt, dass die Tätigkeit von Buchhaltern meistens dem Werkvertragsrecht unterliegt. Im zweiten Teil sollen nun einige Grundlagen dargelegt werden, die bei der Gestaltung und Prüfung von AGB zu beachten sind.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

III. Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Begriff der AGB

[i]Einseitig vorformulierte VertragsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen sind nach § 305 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt .

2. Vorrang von Individualvereinbarungen

[i]Individuelle Abreden haben VorrangIndividualabreden haben immer Vorrang vor AGB. Auch Vertragsbedingungen, die äußerlich als „Kleingedrucktes” vorliegen, unterfallen nicht dem Recht der AGB, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt sind (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB).

[i]Aushandeln ist mehr als VerhandelnAushandeln meint aber mehr als „Verhandeln”: Ausgehandelt ist eine Vertragsbedingung nur, wenn der Verwender den (gesetzesf...