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BBK Nr. 20 vom Seite 917

AGB für selbständige (Bilanz-)Buchhalter?

[i]Ausführlicher Beitrag unter NWB EAAAE-18094 und ab Seite 926 Im Dienstleistungsbereich sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten oftmals nicht klar bestimmbar. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Vertragsinhalt individuell geregelt werden, ohne den Kunden bzw. Mandanten durch zu viel „Kleingedrucktes” zu verschrecken.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Einordnung der Tätigkeit als Dienst- oder Werkvertrag

[i]Abgrenzung Dienst- und WerkvertragDie Tätigkeit von selbständigen Buchhaltern unterliegt meistens dem Werkvertragsrecht – jedoch nicht immer. Denn neben der Tätigkeit in den Kernbereichen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG bieten selbständige Buchhalter oft auch Beratungsleistungen an, die dem Dienstvertragsrecht unterliegen können. Hier sind z. B. die Betriebswirtschaftliche Organisationsberatung sowie Beratungen zur Kredit- oder Fördermittelbeschaffung, Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge zu nennen.

[i]Unterschiedliche RechtsfolgenDer grundlegende Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag besteht darin, dass beim Werkvertrag ein konkreter Erfolg geschuldet wird, während der Dienstvertrag „nur” zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Abhängig von der Beurteilung der jeweiligen Tätigkeit als Werk- oder Dienstvertrag...