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Arbeitshilfe November 2012

Zwangsvollstreckung: Musterschreiben eines kombinierten Auftrags

Carmen Mausbach und Prof. Dr. Diethard B. Simmert

Werden Forderungen trotz Mahnungen nicht beglichen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Mit dem Zwangsvollstreckungsauftrag sollte zugleich ein Antrag auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Erlass eines Haftbefehls gestellt werden (sog. kombinierter Auftrag), denn viele Schuldner lassen bestimmte pfändbare Dinge im Vorfeld einfach verschwinden.

Mehr zum Thema sowie weiterführende Informationen bei Mausbach/Simmert, .

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