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NWB Nr. 50 vom Seite 4100

Eingeschränkte Vertretungsbefugnis bei Steuerberatern

SG Aachen, Urteil vom 17. 4. 2012 – eine kritische Bestandsaufnahme

Dr. Andy Schmidt

[i]SG Aachen, Urteil vom 17. 4. 2012 - S 13 KG 1/12 NWB BAAAE-22365Das SG Aachen hat sich – soweit ersichtlich – in seinem Urteil vom - S 13 KG 1/12 NWB BAAAE-22365 als erstes Gericht mit der Frage des Umfangs der Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in einem Kindergeldverfahren nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) im Jahr 2008 auseinander gesetzt. Das Urteil lässt aufhorchen, denn das SG Aachen entschied, dass Steuerberater in außergerichtlichen Kindergeldangelegenheiten nach dem BKGG nicht vertretungsbefugt sind. Dies jedoch steht diametral entgegen gesetzt zur Vertretungsbefugnis der Steuerberater in Kindergeldangelegenheiten nach dem EStG und kann deshalb nicht unkommentiert bleiben. Der Beitrag stellt zunächst den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des Urteils dar. Anschließend wird aufgezeigt, weshalb die Ausführungen des Gerichts kritisch zu beurteilen sind.

I. Vereinfacht dargestellter Sachverhalt

[i]Strittig: Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im außergerichtlichen KindergeldverfahrenEine Steuerberatungsgesellschaft vertrat im Widerspruchsverfahren einen in Deutschland beschäftigten niederländischen Staatsbürger, der nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, jedoch sozialversicherungspflichtig war. Der materiell-rechtliche Anspruch bezüglich des Kindergelds für seine Ki...