IFRS 11 12

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Gemeinschaftliche Führung

12

Ein Unternehmen muss bei der Beurteilung, ob alle Parteien oder eine Gruppe von Parteien die gemeinschaftliche Führung einer Vereinbarung innehaben, eine Ermessensentscheidung treffen. Diese Beurteilung hat ein Unternehmen unter Berücksichtigung sämtlicher Sachverhalte und Umstände vorzunehmen (siehe Paragraphen B5–B11).

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BAAAE-26224