Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 11 vom Seite 521

Nießbrauch an Betriebsvermögen

Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums und Gestaltungsempfehlungen

Alexander Horst

Während [i]Götz/Hülsmann, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht, 9. Aufl., Herne 2012der Nießbrauch an Privatvermögen – einkunftsbezogen oder nicht – recht unkomplizierte steuerliche Folgen hat, ist die korrekte Würdigung umso schwieriger, wenn Betriebsvermögen betroffen ist. Im Wesentlichen ist die bilanzielle Behandlung durch die hierzu ergangene Rechtsprechung geprägt. Der Beitrag soll einen Überblick über die bilanziellen Folgen einer Nießbrauchsvereinbarung vermitteln. Im Fokus stehen dabei das Betriebsvermögen betreffende Vorgänge, insbesondere wegen der hohen Praxisrelevanz des Nießbrauchs an Immobilien.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundsätzliches zum Nießbrauch

1. Definition

Nach § 1030 BGB [i]infoCenter, Nießbrauch NWB TAAAB-14443 besteht der Nießbrauch an einer Sache in der Belastung dieser derart, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Einfacher ausgedrückt: Beim Nießbrauch handelt es sich um das (im Übrigen unveräußerliche und unvererbliche, weil höchstpersönliche) absolute Recht, die Nutzungen einer Sache (oder eines Rechts) zu ziehen. Durch die Einräumung eines Nießbrauchs kommt es zu einer ...