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PiR Nr. 6 vom Seite 201

Umsatzrealisierung bei Pauschalhonorar für die Beratung eines Immobilienfonds

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die S AG übernimmt die Steuerberatung eines geschlossenen Immobilienfonds gegen eine im Voraus zu zahlende Pauschalvergütung. Die steuerliche Beratung umfasst insbesondere

  • die Erstellung der Steuererklärungen bis zum Abschluss des Kalenderjahrs, in dem das Bauvorhaben fertiggestellt ist,

  • die Betreuung der abschließenden Außenprüfung.

Die geplanten und später auch tatsächlich eingehaltenen Zeitabläufe sind wie folgt:

  • 01: Auflage des Fonds und Vereinnahmung des Pauschalhonorars von 200 T€ in 01,

  • 02: Erstellung der Steuererklärungen für 01,

  • 02: Fertigstellung des Gebäudes,

  • 03: Erstellung der Steuererklärungen für 02,

  • 04: Betreuung der Betriebsprüfung.

Nachfolgende Übersicht zeigt, welches Honorar S erzielt hätte, wenn er seine Leistungen nicht pauschal, sondern gesondert nach Anwendung durchschnittlicher Sätze der StBVV abgerechnet hätte und welche Kosten dem gegenüberstehen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Erlöse bei selbständiger
Abrechnung
Kosten
T€
%
T€
%
StE 01 in 02
100
40
60
37,5
StE 02 in 03
100
40
60
37,5
BP in 04
50
20
40
25
250
100
160
100

II. Fragestellung

Wann ist der Umsatz aus dem Steuerberatungsvertrag realisiert?

III. Lösungshinweise

1. Realisierung bei Einheitlichkeit...

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