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StuB Nr. 12 vom Seite 464

Umsatz- und Gewinnrealisierung bei Pauschalhonorar für Steuerberatung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die S AG übernimmt die Steuerberatung eines geschlossenen Immobilienfonds gegen eine im Voraus zu zahlende Pauschalvergütung. Die steuerliche Beratung umfasst die

  • Erstellung der Steuererklärungen bis zum Abschluss des Kalenderjahres, in dem das Bauvorhaben fertiggestellt ist,

  • Betreuung der abschließenden Außenprüfung.

Die geplanten und später auch tatsächlich eingehaltenen Zeitabläufe sind wie folgt:

  • 01: Auflage des Fonds und Vereinnahmung des Pauschalhonorars von 200 T€ in 01.

  • 02: Erstellung der Steuererklärungen für 01.

  • 02: Fertigstellung des Gebäudes.

  • 03: Erstellung der Steuererklärungen für 02.

  • 04: Betreuung der Betriebsprüfung.

Nachfolgende Übersicht zeigt, welches Honorar S erzielt hätte, wenn er seine Leistungen nicht pauschal, sondern gesondert nach Anwendung durchschnittlicher Sätze der StBVV abgerechnet hätte und welche Kosten dem gegenüberstehen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Erlöse bei selbständiger Abrechnung
Kosten
T€
%
T€
%
StE 01 in 02
100
40,0
60
37,5
StE 02 in 03
100
40,0
60
37,5
BP in 04
50
20,0
40
25,0
250
100,0
160
100,0

II. Fragestellung

Wann sind Umsatz und Gewinn aus dem Steuerberatungsvertrag realisiert?

III. Lösungshinweise

1. Zeitpunkt- vs. zeitraumbezo...