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StuB Nr. 15 vom Seite 565

Bilanzierung von Pfandgeldern beim Brunnen-Einheitsleergut

Anmerkungen zum

Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke

Die Bilanzierung im Pfandkreislauf beschäftigt den BFH immer wieder. Ging es in den letzten Entscheidungen um die Bildung von Rückstellungen wegen der nicht vollständigen Rückgabe von Leergut sowie um die Bilanzierung von Pfandgeldern beim Einheitsleergut und Individualleergut, betrifft das aktuelle Urteil insbesondere das sog. Brunnen-Einheitsleergut , d. h. die Bilanzierung von Pfandgeldern für Mineralwasserflaschen, die von den Mitgliedern der Genossenschaft „Deutscher Brunnen eG” verwendet werden.

Kernaussagen
  • Zivilrechtlich ist das Brunnen-Einheitsleergut als Untergruppe des Individualleerguts anzusehen. Der BFH verneint zu Unrecht einen Grundsatz der Erfolgsneutralität beim Brunnen-Einheitsleergut.

  • Die Aktivierung von Nutzungsrechten bei Mehrrücknahmen führt zu einer fragwürdigen Bilanzierung bloßen Besitzes.

  • Das ist als überholt anzusehen.

I. Sachverhalt und Entscheidung des BFH

1. Sachverhalt

[i]Zeidler/Mißbach, infoCenter, Rückstellungen: Flaschenpfand NWB UAAAC-42535 Hoffmann, Der Palettenkreislauf, StuB 2011 S. 397 NWB ZAAAD-84180 Rätke, Erfolgsneutraler Ausweis von Pfandgeldern beim Getränkegroßhändler, StuB 2010 S. 178 NWB UAAAD-39020 Lüdenbach, Geleistete und erhaltene Pfandgelder beim Getränkegroßhändler, StuB 2009 S. 434 NWB GAAAD-22430 Köhler, Buchung und Bilanzierung von Pfandgeldern, BBK 2008 S. 307 NWB WAAAC-73586 Köhler, Buchung und Bilanzierung von Getränkeverpackungen und Pflichtpfand, BBK 2008 S. 781 NWB QAAAC-85641 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 4. Aufl., Herne 2013, § 246 Rz. 340 ff. NWB FAAAE-25135Im Streitfall gin...