VO EU Nr. 650/2012 Artikel 74

Kapitel VII: Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 74 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es hinsichtlich Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAE-43911