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NWB BB 1/2014 S. 4

Liquidität: Handwerker können Abschläge verlangen

Handwerker oder Auftragsfertiger haben oft das Problem, dass sie in großem Umfang Leistungen vorfinanzieren müssen. Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber hat ihnen schon seit 2009 im Rahmen des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) mehr Möglichkeiten eingeräumt, ihre Liquidität zu sichern.

Beispielsweise können Handwerker ihren Kunden jederzeit Abschläge in Rechnung stellen. Voraussetzung allerdings ist, dass der Kunde durch die angefangenen Arbeiten einen Wertzuwachs erhält. Wichtig ist, dass die Abschläge auch dem Wertzuwachs entsprechen, höhere Abschläge sind nicht erlaubt.

Hinweis

Ein Merkblatt zum neuen Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) finden Sie unter www.hwk-luebeck.de/uploads/media/MERKBLATT_FoSiG_01.pdf oder bei der zuständigen Kammer bzw. dem jeweilig...