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BBK Nr. 1 vom Seite 20

Beschränkung von Rückstellungen durch die EStR 2012

Kritische Würdigung der Neuregelung in R 6.11 Abs. 3 EStR 2012

Bernd Rätke

[i]NWB Seminar, Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, www.nwb-seminare.deNach den im Frühjahr 2013 veröffentlichten EStR 2012 dürfen Rückstellungen in der Steuerbilanz nur noch bis zur Höhe des handelsbilanziell zulässigen Wertes passiviert werden. Maßgeblich soll danach jeweils der niedrigere Wert aus der Handels- oder Steuerbilanz sein. Der Beitrag zeigt die Folgen, die sich aus den neuen EStR 2012 ergeben, macht aber auch deutlich, dass die Auffassung der Finanzverwaltung zweifelhaft ist.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Die neue Richtlinie R 6.11 Abs. 3 EStR 2012

Am [i]EStR 2012 NWB EAAAE-15625 wurden die neuen EStR 2012 im BStBl 2013 I S. 276 veröffentlicht. Neu eingefügt wurde dabei ein dritter Absatz in R 6.11 EStR, der nun lautet:

(3) 1Mit Ausnahme der [i]Wortlaut von R 6.11 Abs. 3 EStR 2012 Pensionsrückstellungen darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten. 2Für den Gewinn, der sich aus der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom (BGBl I S. 1102) durch die Auflösung von Rückstellungen ergibt, die bereits in dem vor dem endenden Wirtschaftsjahr passiviert wurden, kann jeweils i. H. v. 14/15 eine gewinnmindernde Rücklage passiviert werden, die in den folgenden vierze...