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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1227/11 EFG 2014 S. 350 Nr. 5

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1

"Spin-off" als Gewinnausschüttung oder Kapitalrückzahlung

Leitsatz

Das US-amerikanische Handels- und Gesellschaftsrecht ist grundsätzlich durch die US-Bundesstaaten geregelt. Sind in diesen für "Spin-off"-Vorgänge keine Regelungen enthalten, greifen nach US-amerikanischer Rechtsanwendungssystematik die bundesrechtlichen Vorschriften, die diese Fälle regeln. Dies sind die §§ 355, 368 Internal Revenue Code (I.R.C.), die nicht nur steuerrechtliche, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen klären, zumal das US-amerikanische Recht die Aufteilung in Rechtsgebiete nicht kennt. Hat die US-amerikanische Steuerbehörde - der Internal Revenue Service (I.R.S.) - einen "Spin-off" als steuerneutral (nontaxable) eingestuft, liegt keine Gewinnausschüttung, sondern eine Kapitalrückzahlung vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 38
DStRE 2014 S. 1421 Nr. 23
EFG 2014 S. 350 Nr. 5
EStB 2014 S. 182 Nr. 5
KÖSDI 2014 S. 18796 Nr. 4
PAAAE-52845

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