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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 73

Rahmenbedingungen von Abschlussprüfung und Enforcement-Verfahren in Deutschland

Vergleich der beiden Prüfungsverfahren

Prof. Dr. Henning Zülch, Matthias Höltken, M.Sc. und WP Dr. Oliver Beyhs

Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen sind Prüfungsgegenstand des deutschen Enforcement-Systems. Aufgrund der häufig nicht bekannten Verfahrensunterschiede zur gesetzlichen Abschlussprüfung resultieren Missverständnisse hinsichtlich des Zusammenspiels von Abschlussprüfung und Enforcement-Verfahren. Der vorliegende Beitrag stellt daher die grundlegenden Unterschiede der beiden Prüfungsverfahren dar und würdigt diese vor dem jeweiligen konzeptionellen Hintergrund.

Velte/Weber, infoCenter, Corporate Governance NWB EAAAE-13065

Kernaussagen
  • Unterschiede zwischen der Abschlussprüfung und dem Enforcement-Verfahren müssen bereits aus konzeptioneller Sicht bestehen, um Prüfungsredundanzen zu vermeiden. Sichergestellt wird dies sowohl durch rechtliche als auch außerrechtliche Restriktionen.

  • Die Abschlussprüfung trifft durch den Bestätigungsvermerk eine Gesamtaussage hinsichtlich der Rechnungslegung des geprüften Unternehmens und objektiviert dessen Jahresabschluss und Lagebericht hinsichtlich der veröffentlichten Informationen. Das Enforcement-Verfahren zielt hingegen auf die korrekte Abbildung von Einzelsachverhalten im Einklang mit den g...