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LSG Sachsen Urteil v. - 4 RS 357/11

Gesetze: AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 14 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Das den Angehörigen der Zollverwaltung der DDR gezahlte Verpflegungsgeld ist als Arbeitsentgelt nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz festzustellen (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
AAAAE-59366

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