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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 449/11

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Berücksichtigung des Geldwertes der Verpflegung, des Verpflegungsgeldes und des Geldwertes der Unterkunft als weiteres tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt.

Fundstelle(n):
SAAAE-32250

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