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NWB direkt Nr. 13 vom Seite 278

Das Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters

Jürgen F. Berners

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-59834 Der Steuerberater hat ein Zurückbehaltungsrecht an seinen Handakten (§ 66 Abs. 2 StBerG). Dabei handelt es sich um Unterlagen des Mandanten, die er dem Steuerberater zu Beginn oder im Laufe des Mandatsverhältnisses übergeben hat. Im Übrigen kann das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB entstehen; dieses betrifft zumeist eigene Arbeitsergebnisse des Steuerberaters. An elektronischen Unterlagen besteht das Zurückbehaltungsrecht entsprechend. Kein Zurückbehaltungsrecht besteht an Unterlagen, die nicht vom Mandanten herausgegeben werden müssen, wie z. B. interne Arbeitspapiere des Beraters.

Ausführlicher Beitrag s..

Angelegenheit/Zeitraum

[i]Einheitliches Lebensverhältnis oder konkrete Angelegenheit?Umstritten ist, ob sich das Zurückbehaltungsrecht nur auf offene Gebührenforderungen aus derselben Angelegenheit bezieht oder auch auf andere Angelegenheiten. Der IVa ZR 262/86) hat zum Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB für den Steuerberater entschieden, dass sich dies auch auf andere Zeiträume beziehen darf. Dies grenzt er ausdrücklich ab vom Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwalts. Der BGH betont dabei den Charakter als Druckmittel. Das Zurückbehaltungsrecht bestehe selbst dann, wenn der Mandant die ge...