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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 20 | Unterhalt: Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit bei Angehörigen im Ausland

Die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit bei der Unterstützung von Angehörigen im Ausland dürfen nach einem aktuellen Urteil des FG Köln nicht überspannt werden. Hintergrund ist, dass unterstützte Personen im Ausland vorrangig ihre Arbeitskraft einsetzen müssen. Der BFH muss im Revisionsverfahren klären, inwieweit bei der Prüfung der Zwangsläufigkeit die Lebensumstände im Ausland hinsichtlich Altersgrenze, Krankheit oder Behinderung heranzuziehen sind.

Die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit bei der Unterstützung von Angehörigen im Ausland dürfen nicht überspannt werden. Es müssen objektiv Einkünfte erzielbar sein. – Diese Aussage des Finanzgerichts Köln hat uns bewogen, Ihnen eine aktuelle Entscheidung aus der Domstadt vorzustellen.

Wer Mandanten betreut, die Unterhalt an Personen im Ausland leisten, kennt den häufigen Streitpunkt: Die unterstützte Person muss vorrangig ihre Arbeitskraft einsetzen. Das meint der unschöne Begriff Erwerbsobliegenheit. Die Finanzverwaltung unterstellt bei im Ausland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter: Diese können ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen. Unterhaltsaufwendungen we...