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NWB Nr. 30 vom Seite 2282

Die vorzeitige Unternehmensnachfolge unter Widerrufsvorbehalt

Schenkungsteuerliche Gestaltung in unsicheren Zeiten

Dr. Bernhard Janssen

Am fand die mündliche Verhandlung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der §§ 13a und 13b ErbStG statt. Mit der endgültigen Entscheidung wird im Herbst 2014 gerechnet. Es ist nicht schwer vorherzusagen, dass die §§ 13a und 13b ErbStG wohl nicht verfassungsgemäß sein werden, schwierig ist nur vorauszusehen, wen das Verdikt der Verfassungswidrigkeit treffen wird. Wahrscheinlich wird das Gericht – wie bisher immer – eine Übergangsfrist setzen, es wäre aber auch möglich, dass alle noch offenen Fälle betroffen sind und die Vergünstigungen der §§ 13a und 13b ErbStG verlieren. Daher besteht bei vielen Unternehmern die Neigung, nun schon zu übertragen, obwohl sie das eigentlich erst in einigen Jahren tun wollten. In dieser Lage kann der freie Widerruf helfen.

I. Schenkung unter Widerrufsvorbehalt

[i]Beschränkung der Widerrufsvorbehalte auf bestimmte Fälle Jede größere Schenkung, insbesondere im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge, steht unter bestimmten Widerrufsvorbehalten. Üblicherweise sind diese allerdings auf bestimmte Fälle beschränkt. Zum Standard gehört eine Widerrufsmöglichkeit für den Fall des Vorversterbens des Beschenkten oder seiner (Privat-)Insolvenz. Wird aber eine Schenkung wegen der derzeit b...