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StuB Nr. 18 vom Seite 676

Bilanzsteuerliche Auswirkungen der Rückabwicklung des Reverse Charge-Verfahrens

Änderungen der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke

Haben die Vertragspartner bei Bauleistungen vor dem zu Unrecht das Reverse Charge-Verfahren angewendet, kann es zu einer Rückabwicklung kommen, wenn der Leistungsempfänger die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer verlangt . Der folgende Beitrag zeigt die bilanzsteuerlichen Auswirkungen der Rückabwicklung anhand von Fällen.

Kernfragen
  • Was ergibt sich bei der Rückabwicklung des Reverse Charge-Verfahrens für Umsätze vor dem ?

  • Wann ergeben sich Gewinnauswirkungen?

  • Inwieweit stellt sich die Frage einer Bilanzberichtigung?

I. Rückabwicklung von Umsätzen vor dem im Jahresabschluss 2014

1. Sachverhalt

Fall 1

[i]Seifert, Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG, StuB 2014 S. 671, in dieser Ausgabe Hammerl/Fietz, Steuerschuld bei Bauleistungen wird zum 1. 10. 2014 neu geregelt, NWB 2014 S. 2688 NWB MAAAE-71946Seifert, Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG: Bauleistungen und Gesetzesänderung, StuB 2014 S. 579 NWB VAAAE-70488 Fuß, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, USt direkt digital 2014 S. 11 NWB UAAAE-71644 Schmidt, Zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und bei Gebäudereinigungsleistungen, NWB 22/2014 S. 1638 NWB XAAAE-65030 Huschens, Neuregelungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Änderungen durch das KroatienAnpG, NWB 2014 S. 2396 NWB LAAAE-70367 Scholz/Nattkämper, Reverse-Charge-Verfahren, Grundlagen NWB YAAAE-26319A ist Bauunternehmer und hat im Mai 2012 eine Bauleistung an B erbracht (Nettoentgelt: 10.000 €). Der Umsatz wurde dem Reverse Charge-Verfahren des § 13b UStG unterworfen, weil B mehr als 10 % seines Weltumsatzes mit Bauleistungen erwirtschaftete. B hat die Bauleistung aber nicht für eine eigene Bauleistung weiterverwendet. B hat...