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LSG Hessen 30.12.2014 L 8 KR 379/11, NWB 6/2015 S. 320

Sozialversicherungsrecht | Rückforderung überzahlter Arbeitgeberbeiträge zur privaten Krankenversicherung

Da sich bei der Rückforderung überzahlter Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung Arbeitgeber und Versicherter/Arbeitnehmer primär und ohne Beteiligung einer Behörde im Innenverhältnis als Privatrechtssubjekte gegenüberstehen, kann ein entsprechender Anspruch des Arbeitgebers damit in materiell-rechtlicher Hinsicht (nur) anhand der Regelungen zum Bereicherungsrecht nach §§ 812 ff. BGB (und nicht nach dem Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, vgl. SG Heilbronn, [i]Sprang, NWB 41/2014 S. 3068Beschluss vom - S 12 KR 4737/10) realisiert werden, in deren Anwendung sich der Versicherte/Arbeitnehmer dann aber auch auf den Einwand der Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen kann. Da innerhalb dieses Rahmens nur erlangte Vorteile abgeschöpft werden sollen, greift dessen Entreicherung...