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BMF 20.01.2015 IV C 5 - S 2360/12/10002, StuB 3/2015 S. 116

Einkommen-/Lohnsteuer | Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden

Der BFH hat mit Urteilen vom - VI R 64/11 NWB KAAAE-23467 (Kurzinfo StuB 2013 S. 36 NWB VAAAE-25977) und vom - VI R 62/11 NWB WAAAE-69206 (Kurzinfo StuB 2014 S. 586 NWB UAAAE-70471) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, weiterentwickelt und konkretisiert. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Urteile unter Beachtung folgender Grundsätze über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden:

(1) Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, sind Arbeitslohn, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellen und wenn sie im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Ein überwiegend eigenwirtschaftliches Interesse des Dritten schließt die Annah...