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KSR Nr. 4 vom Seite 4

Investitionsabzugsbetrag kann später aufgestockt werden

Aufstockung in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag möglich

Alois Th. Nacke

Der BFH hat entschieden, dass ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag auch in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden kann. Er wendet sich damit gegen die Ansicht des BMF.

Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage

Der Entscheidung des BFH lag folgender Fall zugrunde: Die Kläger sind Eheleute. Der Kläger ließ im Jahr 2010 aufgrund einer verbindlichen Bestellung vom eine Photovoltaikanlage errichten und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die tatsächlichen Herstellungskosten betrugen 648.367,55 €.

In der Einkommensteuererklärung 2008 beantragten die Kläger für die beabsichtigte Herstellung der Photovoltaikanlage einen Investitionsabzugsbetrag von 110.000 €, den das Finanzamt gewährte. Für das Streitjahr 2009 beantragten die Kläger eine Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags um 90.000 €. Dies lehnte das Finanzamt im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2009 unter Verweis auf das (BStBl 2009 I S. 633, Rz. 6; jetzt BStBl 2013 I S. 1493, Rz. 6) ab.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Fina...