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FG Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3661/14 E

Gesetze: EStG § 20 Abs.1 Nr. 7, EStG § 20 Abs.2 Nr. 7

Darlehensausfall als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen – Gleichstellung eines Forderungsausfalls mit einer Veräußerung i.S.d. § 20 Abs.2 Nr. 7 EStG

Leitsatz

  1. Der Ausfall einer Darlehensforderung ist auch nach Einführung des § 20 Abs.2 Nr. 7 EStG nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.

  2. Ein Forderungsausfall ist keine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs.2 Nr. 7 EStG.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1639 Nr. 27
DStR 2016 S. 6 Nr. 10
DStRE 2016 S. 523 Nr. 9
DStZ 2015 S. 697 Nr. 18
GStB 2015 S. 321 Nr. 9
NWB-EV 2015 S. 220 Nr. 7
b&b 2015 S. 11 Nr. 7
HAAAE-94321

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