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PiR Nr. 11 vom Seite 329

Nachträgliche Herstellungskosten bei Ersatz einer Teilkomponente?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

U errichtet in 01 ein Verwaltungsgebäude und schreibt dies nach IAS 16.43 ff. komponentenweise wie folgt ab:


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HK in T€
ND in J
Abschreibung p. a. in TE
Baukörper (ohne Dach)
4.500
60
75,00
Dach
500
30
16,67
Heizung/Klima
1.000
20
50,00
Sanitär/Elektro
1.500
30
50,00
Innenausbau
2.500
20
125,00
10.000
316,67

Im Jahr 17 wird die Heizungs- und Klimaanlage für 500 T€ grundlegend saniert, dabei werden wichtige Teile ganz ausgetauscht (Brenner, Heizkörper, Ventilatoren), andere (Heizungs- und Lüftungsrohre, Kondensatoren usw.) belassen.

II. Fragestellung

Ist es vertretbar, die 500 T€ sofort aufwandswirksam, d. h. nicht als nachträgliche Herstellungskosten zu behandeln?

III. Lösungshinweise

1. Keine Aktivierung von Reparaturen und Instandhaltungen

Nach IAS 16.12 Satz 1 sind Kosten für die laufende Wartung einer Sachanlage sofort im Ergebnis zu erfassen, also nicht zu aktivieren. Zur Konkretisierung des Merkmals „laufende Wartung“ führt IAS 16.12 Satz 3 aus: „Der Zweck dieser Aufwendungen wird häufig als „Reparaturen und Instandhaltungen“ der Sachanlagen beschrieben“.

In isolierter Betrachtung dieser Vorgaben dürfte U die Aufwendungen von 500 T€ nicht aktvieren, da sie der „Reparatur und In...

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