Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15. Monat
16. bis 36.
Monat
1
2
3
4
1
Warensortiment zusammenstellen und Dienstleistungen
anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
Bedarf an Artikeln,
Warengruppen und Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Absatzchancen
ermitteln und dabei Kern- und Randsortimente differenziert
betrachten
Informationen über Warensortimente und
Dienstleistungen einholen, auch unter Nutzung elektronischer
Medien
Vorschläge für die Zusammenstellung
marktorientierter Warensortimente
entwickeln
Verpackungen nach technischen,
ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
auswählen
Vorschläge für waren- und kundenbezogene
Dienstleistungsangebote entwickeln
branchenübliche
Fachbegriffe, Maß-, Mengen- und Gewichtseinheiten
verwenden
waren- und dienstleistungsbezogene Normen
und rechtliche Regelungen einhalten
16
2
Handelsspezifische Beschaffungslogistik planen und steuern
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
Ziele der handelsspezifischen
Beschaffungslogistik reflektieren, Konzepte bewerten und daraus geeignete
Transportmittel und Lagerstätten für Logistikketten
ableiten
logistische Dienstleistungen nach
ökonomischen und ökologischen Kriterien sowie nach betrieblichen Vorgaben
auswählen, Verträge abschließen und die Vertragserfüllung
kontrollieren
rechtliche Regelungen für das
Transportwesen einhalten sowie Transportrisiken beurteilen und
absichern
Schnittstellen zu Herstellern,
Lieferanten und Wiederverkäufern sowie Schwachstellen in der
Wertschöpfungskette analysieren, Fehlerquellen erkennen und Vorschläge zur
Fehlerbeseitigung und zur Prozessoptimierung
machen
für die Warenbeschaffung branchenbezogene
Marktund Börsenberichte, Fachpublikationen, Bezugsquellenverzeichnisse und
Lieferanteninformationen, einschließlich elektronischer Informationsquellen,
auswählen, nutzen und auswerten
ökonomische,
ökologische, soziale und ethische Aspekte der Nachhaltigkeit in nationalen und
internationalen Lieferketten bei der Beschaffung
berücksichtigen
10
3
Einkauf von Waren und Dienstleistungen marktorientiert
planen, organisieren und durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer
3)
unter Beachtung von Beschaffungsrichtlinien
Bezugsquellen ermitteln und Angebote
einholen
Durchführung von Ausschreibungsverfahren
prüfen, an Ausschreibungsverfahren mitwirken und elektronische Plattformen für
die Beschaffung nutzen
Angebote vergleichen
hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität, Menge und Preis von Waren,
Verpackungskosten, Lieferzeit sowie Liefer- und
Zahlungsbedingungen
Dienstleistungsangebote,
insbesondere im Hinblick auf Umfang, Qualität, Verfügbarkeit und Preise,
vergleichen
Waren bestellen, Dienstleistungen
beauftragen und Auftragsbestätigungen
prüfen
12
f)
Verhandlungen mit Lieferanten und Dienstleistern führen, Vertragsbedingungen
festlegen und dokumentieren und dabei Risiken und Besonderheiten beim Einkauf
im Ausland beachten
g) Vertragserfüllung,
insbesondere Liefer- und Leistungstermine, überwachen, bei Verzug mahnen sowie
Rechnungen und Lieferdokumente prüfen
h)
Reklamationen unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen
bearbeiten
4
4
Marketingmaßnahmen planen, durchführen, kontrollieren
und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
Informationen zu Zielgruppen,
Absatzgebieten und Vertriebskanälen anforderungsorientiert beschaffen und
bewerten
Marktbeobachtung durchführen, Ergebnisse
auswerten und Vorschläge für den Einsatz von Marketinginstrumenten auch unter
Berücksichtigung von Instrumenten des Onlinemarketings
ableiten
Marktaktivitäten des Unternehmens mit
denen von Wettbewerbern
vergleichen
verkaufsfördernde Maßnahmen für alle
unternehmensspezifischen Vertriebskanäle planen, durchführen, kontrollieren und
steuern und dabei Budgetvorgaben
berücksichtigen
ergänzende waren- und
kundenbezogene Dienstleistungen anbieten und ihre Wirkung als
Marketinginstrument bewerten
Marketingmaßnahmen
hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsvorschläge
ableiten
die Weiterentwicklung und Optimierung des
Onlineauftrittes unterstützen
kundenorientiert
handeln, insbesondere Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern pflegen und
Maßnahmen der Kundenbindung durchführen
8
5
Verkauf kundenorientiert planen und
durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
Anfragen bearbeiten, Preise
ermitteln und angebotsspezifische Kalkulationen
durchführen
Aufträge bearbeiten und bestätigen
sowie Rechnungen erstellen
durch eigenes Verhalten
zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung
beitragen
Angebote unter Berücksichtigung von
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
erstellen
14
e)
Zusammensetzung der Kundenstruktur ermitteln, Kundenkontakte herstellen und
pflegen
g) Möglichkeiten von
Onlinevertriebskanälen prüfen sowie Verknüpfungen und Wechselwirkungen zwischen
verschiedenen Vertriebskanälen darstellen
h) dem
Kunden Handlungsmöglichkeiten bei auftragsbezogenen Änderungen, insbesondere
bei Preisänderungen, aufzeigen
i) Beratungs- und
Verkaufsgespräche kunden- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung
verkaufspsychologischer Aspekte planen, durchführen und
nachbereiten
j) Verträge
abschließen
k) Kundenreklamationen erfassen und
nach rechtlichen Regelungen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten sowie
Kulanzregelungen anwenden
8
6
Distribution planen und steuern (§ 4
Absatz 2 Nummer 6)
betrieblich genutzte Beförderungs- und
Frachtarten auftragsbezogen auswählen sowie Transportkosten
ermitteln
versandspezifische Anforderungen
erfüllen, Aufträge abwickeln sowie Versand- und Begleitdokumente
erstellen
Liefertermine vereinbaren, Warenversand
planen und veranlassen
Liefertermine kontrollieren
und Möglichkeiten der Sendungsverfolgung
nutzen
6
7
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
Geschäftsvorgänge unter Einhaltung
betrieblicher und rechtlicher Regelungen buchhalterisch einordnen, Belege
erfassen und buchen
Zahlungsvorgänge im
Zusammenwirken mit Kreditinstituten, Dienstleistern, Lieferanten und Kunden
bearbeiten
Auskünfte über Kunden, Lieferanten und
Dienstleister einholen und bewerten
aus dem Kauf-
und Zahlungsverhalten Maßnahmen
ableiten
betriebliche Grundsätze der
Kreditgewährung anwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung
nutzen
betriebliche Kosten-und-Leistungs-Rechnung
anwenden, Kosten erfassen und überwachen sowie betriebliche Leistungen bewerten
und verrechnen
betriebliches Controlling als
Informations- und Steuerungsinstrument nutzen, Kennzahlen ermitteln und
analysieren sowie Handlungsoptionen
ableiten
12
8
Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert planen
und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
eigene Arbeit unter Einsatz
betrieblicher Arbeits- und Organisationsmittel systematisch planen, durchführen
und kontrollieren
Arbeitsprozesse im eigenen
Arbeitsbereich reflektieren und Maßnahmen zur Optimierung
vorschlagen
Lern- und Arbeitstechniken sowie
Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und elektronische Lernmedien
nutzen
Aufgaben im Team planen und bearbeiten sowie
Ergebnisse abstimmen und
auswerten
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15. Monat
16. bis 36.
Monat
1
2
3
4
1
Lagerlogistik planen, steuern und abwickeln (§ 4
Absatz 3 Nummer 1)
Anliefertermine überwachen, Waren annehmen,
Waren und Frachtdokumente prüfen und Abweichungen
dokumentieren
Wareneingangskontrollen durchführen
und Wareneingänge erfassen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen
einleiten
Waren nach betrieblichen Vorgaben
einlagern und pflegen
betriebliche Lagerhaltung und
deren Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Zielsetzung der Lagerhaltung
organisieren, auch unter Nutzung elektronischer
Lagerverwaltungssysteme
Lagerbestände überwachen,
Bestandsveränderungen und -abweichungen erfassen und erforderliche Korrekturen
durchführen
Istbestände gemäß betrieblicher
Inventurmethode aufnehmen und mit den Sollbeständen
abgleichen
Waren auftragsbezogen auslagern,
kommissionieren und versandfertig machen sowie Versand
veranlassen
rechtliche und betriebliche Regelungen
für die Lagerlogistik einhalten
24
2
Warenbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren und
durchführen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
Retourenprozesse aus
Kundenreklamationen gemäß betrieblichen Regelungen
einleiten
Waren aus Kundenretouren annehmen, prüfen
und ihre weitere Verwendung klären
Retourengründe
analysieren und Maßnahmen ableiten
Gründe für
Lieferantenretouren unterscheiden, weitere Verwendung der Retourware und
Rücksendemöglichkeiten prüfen
Waren für die
Rücksendung prüfen und versandfähig
bereitstellen
warenbezogene Rückabwicklungsprozesse
kaufmännisch umsetzen und dokumentieren
4
Abschnitt C:
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der
Fachrichtung Außenhandel
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15. Monat
16. bis 36.
Monat
1
2
3
4
1
Außenhandelsgeschäfte abwickeln und Auslandsmärkte bedienen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)
zur Vorbereitung von Außenhandelsgeschäften
die Absatz- und Beschaffungschancen ermitteln und dokumentieren sowie die
staatenspezifischen Importoder Exportbestimmungen
einhalten
Außenhandelsrisiken berücksichtigen und
geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement für die abzuschließenden Verträge
auswählen
außenhandelsspezifische
Zahlungsbedingungen und -instrumente, insbesondere Akkreditive, auswählen und
anwenden
international gebräuchliche
Handelsklauseln, insbesondere die Incoterms, bei Handelsgeschäften
anwenden
Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung
erläutern und Kreditabsicherung
vorbereiten
Transportmittel und -wege im
internationalen Warenverkehr bestimmen und dabei ökologische und ökonomische
Kriterien sowie die Transportfähigkeit, Transportrisiken, Lagerfähigkeit,
Pflege, Behandlung und Verpackung von Waren
berücksichtigen
Fracht-, Speditions-, Lager- und
Logistikverträge abschließen
Notwendigkeiten von
Transportversicherungen prüfen und Maßnahmen
vorschlagen
geeignetes Zollverfahren auswählen, bei
Importgeschäften die anfallenden Abgaben, insbesondere Zölle und
Einfuhrumsatzsteuer, errechnen und bei Einkaufs- und Verkaufskalkulationen
einbeziehen sowie am elektronischen Zollverfahren
mitwirken
für den internationalen Handel übliche
Warendokumente prüfen, beschaffen und
erstellen
20
2
Internationale Berufskompetenzen
anwenden (§ 4 Absatz 4 Nummer 2)
im Rahmen der internationalen
Kommunikation, Kooperation und Geschäftsanbahnung staatenspezifische
Rahmenbedingungen und rechtliche Anforderungen
beachten
Gespräche situations- und
adressatengerecht führen und dabei kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen
berücksichtigen
bei Anbahnungen, Verhandlungen,
Abschlüssen und Erfüllung von Außenhandelsverträgen mündlich und schriftlich in
einer Fremdsprache kommunizieren, insbesondere Informationen
einholen
Angebote, Annahmen, Auftragsbestätigungen
und Handelsrechnungen staatenspezifisch erstellen, bearbeiten und
prüfen
Waren- und Frachtdokumente in einer
Fremdsprache bearbeiten, prüfen und
erstellen
8
Abschnitt D:
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15. Monat
16. bis 36.
Monat
1
2
3
4
1
Berufsbildung sowie arbeits-, sozial- und tarifrechtliche
Vorschriften (§ 4 Absatz 5 Nummer 1)
Rechte und
Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten
im dualen System beschreiben
den betrieblichen
Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung
beitragen
betriebliche und tarifliche Regelungen
sowie arbeitsund sozialrechtliche Bestimmungen erläutern, insbesondere
wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages
darstellen
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung
erklären
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes
erklären
Chancen und Anforderungen des
lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung
begründen und die eigenen Kompetenzen
weiterentwickeln
Ziele und Grundsätze des
betrieblichen Personalwesens beschreiben
Sinn und
Zweck der Prävention und einer Präventionskultur auf der Grundlage der
gesetzlichen Unfallversicherung beschreiben und diese Präventionskultur auf die
betriebliche Praxis übertragen
während
der gesamten Ausbildung
2
Bedeutung des Groß- und Außenhandels sowie Aufbau und
Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 5 Nummer
2)
Aufgaben und Funktionen des Groß- und
Außenhandels entlang der Wertschöpfungskette im Rahmen der Gesamtwirtschaft
beschreiben
Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des
Ausbildungsbetriebes sowie seine Stellung am Markt
erläutern
Geschäftsbeziehungen innerhalb und
außerhalb der Europäischen Union darstellen
Art und
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes
darstellen
Aufbau und Aufgaben des
Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des
Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Behörden,
Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften
erläutern
Compliance, insbesondere Maßnahmen,
Strukturen und Prozesse zur Einhaltung rechtlicher Regelungen und betrieblicher
Richtlinien beachten und Abweichungen
melden
3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 5 Nummer 3)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung
ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften
anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des
vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen
4
Umweltschutz (§ 4 Absatz 5 Nummer
4)
Zur Vermeidung
betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere
mögliche Umweltbelastungen
durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen
erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende
Regelungen des Umweltschutzes
anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und
umweltschonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und
Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen
5
Kommunikation (§ 4 Absatz 5 Nummer
5)
in der internen und externen Zusammenarbeit
situations- und zielorientiert unter Berücksichtigung von Wertschätzung,
Vertrauen, Respekt und gesellschaftlicher Vielfalt
kommunizieren
effizient, ressourcenschonend und
adressatengerecht, auch unter Nutzung digitaler Medien, kommunizieren sowie
Ergebnisse dokumentieren
fremdsprachige
Fachbegriffe verwenden
fremdsprachige Informationen
nutzen
6
e)
Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
f)
Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und Möglichkeiten
der Konfliktlösung anwenden
4
6
Elektronische Geschäftsprozesse
(E-Business) (§ 4 Absatz 5 Nummer 6)
E-Business-Systeme zur Ressourcenplanung und
Verwaltung von Kundenbeziehungen in den Geschäftsprozessen anwenden und Ziele,
Funktionen und Schnittstellen dieser Systeme
darstellen
Zusammenhänge zwischen Daten- und
Warenfluss bei betrieblichen Prozessen herstellen und
berücksichtigen
externe und interne elektronische
Informations- und Kommunikationsquellen aus E-Business-Systemen für die
Informationsbeschaffung auswählen und bei betrieblichen Prozessen nutzen sowie
Standardsoftware und betriebsspezifische Software
anwenden
Daten und Informationen, insbesondere im
Zusammenhang mit Stammdatenmanagement, beschaffen, erfassen, vervollständigen,
sichern und pflegen
rechtliche Regelungen und
betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit
einhalten
10
f) Daten aus dem Warenwirtschaftssystem
analysieren und Ergebnisse zur Steuerung des Warenflusses
nutzen
g) Kennzahlen mit elektronischen Anwendungen
ermitteln
1Anm. d. Red.: Anlage 1
i. d. F. der Berichtigung v.
(BGBl I S.
715, ber. I S.
1933) .
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