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NWB direkt Nr. 6 vom Seite 139

Widerspruchslose Anerkennung einer Steuerforderung zur Insolvenztabelle

Dr. Günter Kahlert

In [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAF-48963 den Fällen, in denen das Steuerverfahren durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen wird, der Insolvenzverwalter eine angemeldete Steuerforderung zur Insolvenztabelle feststellt und weder Gläubiger noch der Geschäftsführer der insolventen Gesellschaft widersprechen, soll der Geschäftsführer nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz nach § 166 AO keine [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Einwendungen gegen Grund und Höhe der Steuerschuld geltend machen können. Diese Ansicht vermag nicht zu überzeugen:

Ausführlicher Beitrag s. .

Keine unanfechtbare Steuerfestsetzung i. S. des § 166 AO

Wird das Steuerverfahren durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen, stellt der Insolvenzverwalter die Steuerforderung zur Insolvenztabelle fest und widersprechen weder Gläubiger noch Geschäftsführer, gilt die Steuerforderung nach § 178 Abs. 1 Satz 1 InsO als festgestellt. Die anschließende Eintragung in die Insolvenztabelle wirkt nach § 178 Abs. 3 InsO ihrem Betrag und ihrem Rang nach wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern. Anders als das NWB RAAAE-64569) meint, ist die Eintragung der Steuerforderung in die Insolvenztabelle gem. ...BStBl 2012 II S. 298