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StuB Nr. 3 vom Seite 98

Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer durch das Steueränderungsgesetz 2015

Eine Analyse der Neuregelungen

RA StB Wolfram Vogel, M.I.Tax

Der Steuergesetzgeber hat mit Wirkung ab dem den Grunderwerbsteuertatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG geändert, der den mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafterwechsel von Grundbesitz haltenden Personengesellschaften erfasst. Die gesetzliche Neuregelung korrigiert die jüngst hierzu ergangene Rechtsprechung des BFH (sog. Nichtanwendungsgesetz). Hierdurch wird es wieder vermehrt zu grunderwerbsteuerbaren Tatbeständen nach § 1 Abs. 2a GrEStG kommen. Der Gesetzgeber hat ferner die vom BVerfG angeordnete rückwirkende Neuregelung der grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage beschlossen. Im Zuge dessen hat er sich dafür entschieden, die bislang für Erbschaftsteuerzwecke geltenden Bewertungsverfahren für Grundbesitz auch bei Eingreifen der grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage des § 8 Abs. 2 GrEStG anzuordnen. Dies führt zu einer wesentlichen Erhöhung der Grunderwerbsteuer bei den hiervon betroffenen Fällen (insb. Umwandlungsfälle und Fälle des Gesellschafterwechsels und der Anteilsvereinigung). Im Vergleich zu den früher maßgeblichen Bedarfswerten ist die Neuregelung aufwendiger und komplizierter. Die Anordnung der Rückwirkung dieser neuen Bemessungsgrundlage ab dem wirkt sich dage...