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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 03 | Abfindungen: Neue 10 %-Grenze bei Zusammenballung von Einkünften

Es ist für die begünstigte Besteuerung von Abfindungen unschädlich, wenn neben einer Hauptleistung eine im Verhältnis dazu geringfügige Zahlung in einem anderen VZ zufließt. Nach einem aktuellen BMF-Schreiben ist eine geringfügige Zahlung anzunehmen, wenn diese nicht mehr als 10 % der Hauptleistung beträgt. Zudem akzeptiert das BMF ein aktuelles Urteil des BFH aus 2015, wonach eine Nebenleistung geringfügig ist, wenn sie niedriger ist als die Steuerentlastung der Hauptleistung.

Ergänzt um eine Vereinfachungsregelung hat das Bundesfinanzministerium sein Schreiben aus dem Jahr 2013 zu Zweifelsfragen bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen. Konkret geht es um die Zusammenballung von Einkünften. Die neuen Regeln sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Die begünstigte Besteuerung nach § 34 EStG – sprich: die sog. Fünftel-Regelung – setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unter anderem voraus, dass eine Abfindung zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließt. Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Jahren ist deshalb grundsätzlich schädlich.

Dies gilt nach einem steuerzahlerfr...