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NWB Nr. 30 vom Seite 2253

BVerfG setzt Erbschaftsteuer erneut auf die Tagesordnung

[i]BVerfG, Pressemitteilung Nr. 41/2016 vom 14. 7. 2016Mit Urteil vom - 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50) hat der Erste Senat des BVerfG §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum eine Neuregelung zu treffen (s. hierzu Eisele, NWB 4/2015 S. 170).

[i] Eisele, NWB 29/2016 S. 2173Zwar gelten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des BVerfG, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, nunmehr mit Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat vom mitgeteilt, dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.

Hinweis

Wie zu hören ist, hält es das BMF für dringend erforderlich, dass der Vermittlungsausschuss noch in der Sommerpause zusammentritt.