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NWB Nr. 36 vom Seite 2734

Einheitliches europäisches Datenschutzrecht auch für Vereine?

Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf das Vereinsrecht

Ralf Wickert

[i]Olbertz, NWB 28/2016 S. 2118Nach jahrelangen Diskussionen gab es am weißen Rauch in den Trilog-Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde dann am beschlossen und ist am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (Verordnung [EU] 2016/679 vom ). [i]Burhoff, Vereinsrecht, NWB Verlag Herne, 9. Aufl. 2014, ISBN: 978-3-482-42989-7Das Ziel dieser Grundverordnung war von Anfang an klar definiert: Europa will und braucht ein einheitliches Datenschutzrecht in ganz Europa, um den derzeitigen Zustand ganz unterschiedlicher Rechtsordnungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu beenden. Bislang war das Datenschutzrecht in Europa auf Ebene einer europäischen Richtlinie geregelt, die aus rechtssystematischen Gründen immer der Umsetzung in nationale Gesetze in den Mitgliedstaaten bedurfte. Deshalb gilt etwa in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz auf Bundesebene bzw. die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze auf Landesebene. Da auch dem europäischen Gesetzgeber klar war, dass sich ein europäisches Datenschutzrecht nicht im Wege der Verkündung einer Grundverordnung im Amtsblatt umsetzen ...