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NWB EV 9/2016 S. 294

Erbschaftsteuer – Nichtrechtsfähige Stiftung als Familienstiftung (FG)

Auch eine nichtrechtsfähige Stiftung kann eine Familienstiftung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sein.

Hintergrund: Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt u. a. das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung), in Zeitabständen von 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitpunkt der Erbschaftsteuer.

Hierzu führten die Richter des FG Köln weiter aus: