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NWB EV 9/2016 S. 294

Erbschaftsteuer – Erwerbe nach dem (Gleich lautende Erlasse)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht, Stellung genommen.

Hintergrund: Das (BStBl 2015 II S. 50) – entschieden, dass § 13a ErbStG und § 13b ErbStG, jeweils i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen.

Hierzu führen die obersten Finanzbehörden der Länder weiter aus:

  • Bis zu einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht in vollem Umfang weiter anwendbar.

  • Das gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht.

  • Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2015 I S. 788) sind zu beachten.

Quelle: Gleich lautende Erla...BStBl 2016 I S. 646