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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 960/15 EFG 2016 S. 1535 Nr. 18

Gesetze: InvStG § 13 Abs. 2, InvStG § 15 Abs. 1, InvStG § 4 Abs. 1, DBA Polen Art. 24 Abs. 1a S. 2

Anwendung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs bei Auslandsdividenden für Fondsanleger eines Investmentfonds

Leitsatz

Das abkommensrechtliche Schachtelprivileg für Auslandsdividenden gilt nur für die-jenigen Fondsanleger, die in der nach dem jeweiligen Abkommen erforderlichen Höhe (hier: mindestens 10 %) an der aufschüttenden Auslandsgesellschaft (hier: eine polnische Kapitalgesellschaft) beteiligt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 13
DStRE 2017 S. 689 Nr. 11
DStZ 2016 S. 898 Nr. 23
EFG 2016 S. 1535 Nr. 18
IWB-Kurznachricht Nr. 20/2016 S. 738
Ubg 2017 S. 416 Nr. 7
RAAAF-81550

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