Arbeitshilfe Juli 2020

Abkommensrechtliches Schachtelprivilegs bei mit weniger als 10 v.H. beteiligten Anteilseignern ist zu versagen?

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1. Gilt das abkommensrechtliche Schachtelprivileg für Auslandsdividenden über § 4 Abs. 1 InvStG nur für diejenigen Fondsanleger, die durchgerechnet in der nach dem jeweiligen Abkommen erforderlichen Höhe (hier mindestens 10 v.H.) an der ausschüttenden Auslandsgesellschaft (hier: eine polnische Kapitalgesellschaft) beteiligt sind, oder ist das Investmentvermögen selbst abkommensberechtigt und steht diesem somit die Privilegierung nach dem DBA zu?

2. Ist ein deutsches Sondervermögen als eine ansässige Person im Sinne des DBA anzusehen und damit abkommensberechtigt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAF-88545