Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 20 vom Seite 745

Besteuerung nach § 6 AStG aufgrund von Art. 13 Abs. 4 OECD-MA ohne aktives Zutun des Steuerpflichtigen?

Überblick, Anwendungsbeispiele und offene Fragen

Matthias Chuchra, Dr. Katrin Dorn und Sophie Schwarz

Im Grundsatz erfasst § 6 AStG die Fälle, in denen Deutschland aufgrund des Art. 13 Abs. 5 OECD-MA 2014 das Besteuerungsrecht an Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG verliert, weil Deutschland infolge des Wegzugs des bislang im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht länger dessen steuerlicher Ansässigkeitsstaat (bzw. Wohnsitzstaat) ist und damit aufgrund der genannten Regelung des OECD-Musterabkommens das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung der Beteiligungen verliert. Dem Wortlaut nach findet § 6 AStG auch dann Anwendung, wenn der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile aufgrund anderer als der in § 6 Abs. 1 Satz 1 oder in den Nr. 1 bis 3 AStG genannten Ereignisse eintritt. Folglich könnte auch die gegenüber Art. 13 Abs. 5 OECD-MA 2014 vorrangige Anwendung des Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2014 eine Wegzugsbesteuerung bzw. Vermögenszuwachsbesteuerung auslösen, weil nach dieser Sonderregelung das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne aus sog. Immobiliengesellschaften dem anderen Vertragsstaat zugewiesen wird. Fraglich ist, ob eine Besteuerung nach § 6 AStG auch dadurch ausgelöst werden kann, dass die Kapitalgesellschaft aufgrund der Wertentwicklung ihrer Immobili...