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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 64

Erste Erfahrungen mit der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung

Erben im internationalen Kontext

Dr. Daniel Welker

Seit dem gilt in allen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks, die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Sie enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit Auslandsberührung und soll nicht nur das materielle Erbrecht harmonisieren, sondern gleichzeitig auch das Kollisionsrecht der Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Kurzum, die EU-ErbVO bestimmt seit dem in nahezu allen europäischen Staaten das anwendbare Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen. Der vorliegende Beitrag zeigt in einer zusammenfassenden Darstellung einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Regelungsbereichs der EU-ErbVO auf. Zugleich wird dabei in diesem Beitrag sowie auch in einem weiteren Folgebeitrag auf ausgewählte Praxisfragen und Beispielfälle sowie auch auf teilweise schon vorliegende Rechtsprechung eingegangen, die in der Rechtsberatungspraxis von Bedeutung sind.

Kernaussagen
  • In der Rechtsberatungspraxis zeigt sich bereits zunehmend, dass in Einzelfällen die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes mit Problemen verbunden sein kann. Daher sollte im Rahmen der Nachlassplanung frühzeitig die Überlegung angeste...